Sobald Ihre Ideen, kreativen Gedanken oder Vorstellungen zu einem individuellen Werk führen, haben Sie an diesem Werk ein Urheberrecht. Im Gegensatz zu den Schutzrechten aus dem Marken- oder Designrecht entsteht ein Urheberrecht bereits mit der Schaffung des Werkes und nicht erst mit der Eintragung in ein Register.
Für die Geltendmachung von Urheberrechten muss ein Werk eine bestimmte Werkhöhe erreicht haben. Das heißt, je individueller und origineller Ihre Fotos, Texte oder Musikstücke sind, umso eher geht man von einem besonders zu schützenden Werk aus.
Ist Ihr Werk individuell und originell genug?
Webseitengestaltungen, Logos, Songtexte oder auch besonders gestaltete Verkaufsverpackungen genießen urheberrechtlichen Schutz. Als Künstler*in, Fotograf*in oder Autor*in können Sie sich auf diese Rechte berufen. Gerade im Bereich der Fotografie, Erstellung von Werbevideos oder Webseiten ist vielen Urheber*innen nicht klar, welche umfassenden Rechte Ihnen zustehen.
Als Urheber*in haben Sie gegen die unberechtigte Verwendung Ihres Werkes (z.B. durch Kopien/Nachahmungen) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Fällt Ihnen eine Urheberrechtsverletzung auf, ist es ratsam, mittels einer Abmahnung so schnell wie möglich dagegen vorzugehen.
„Verteidigen Sie Ihre Kreativität und Ihren Erfindungsreichtum gegen Kopien.“
Sie sollten Ihre Rechte nicht nur im Nachhinein verteidigen, sondern im Vorfeld durch vertragliche Vereinbarungen (sog. Nutzungsrechtsvereinbarungen) sichern. Oft entstehen nach einem Fotoshooting oder nach Fertigstellung einer Webseite Fragen bezüglich der Nutzungsrechte oder der/die Kund*in hält sich nicht an die Abmachungen. Ich empfehle stets, vorab schriftlich festzuhalten, wie die Kund*innen die Arbeitsergebnisse verwenden dürfen.
Neben einer einfachen Nutzungsrechtsvereinbarung empfehlen sich bei umfangreicheren Kampagnen auch konkrete Projektverträge, Lizenzverträge oder auch Werbeagenturverträge.
Bevor es ernst wird, sollten Sie Nutzungsrechte vertraglich konkretisieren.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Verteidigung gegen unberechtigte oder überzogene urheberrechtliche Abmahnungen. Immer wieder erlebe ich Fälle, in denen Mandant*innen ahnungslos Bilder zu geschäftlichen Zwecken verwenden und dann kostenpflichtig abgemahnt werden. Damit dies erst gar nicht passiert, empfehle ich, sich vorab Gedanken über die Rechte an Bildern oder Fotografien zu machen, bevor sie verwendet werden.
Kontakt
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Rückruf-Formular. Das erste unverbindliche Gespräch zum Kennenlernen und zur ersten Einschätzung der rechtlichen Situation ist selbstverständlich kostenlos.
Über sämtliche Kosten informiere ich Sie vorab ganz transparent.
Termine nach Vereinbarung