FAQ

Rechtstipps – von der Idee bis zum Schutzrecht

Wunderbar! Sie haben eine Geschäftsidee oder ein Konzept entwickelt und möchten damit gerne an den Markt gehen. Sei es eine neue App, ein besonderes Schulungskonzept oder selbst designte Bekleidung – alles beginnt zunächst mit einer Idee. An dieser Stelle ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Schutzmöglichkeiten Sie haben.

Nein, das ist leider nicht möglich. Bloße Ideen an sich sind nicht schutzfähig. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, Ihre „verkörperte“ Geschäftsidee, also Ihr Produkt- oder Ihre Dienstleistung, mit einer eingetragenen Marke zu kennzeichnen. Produktgestaltungen wie Dekorationsartikel, Stoffmuster oder App-Oberflächen können Sie beispielsweise als Design eintragen lassen. Gegebenenfalls können Sie bei einem „Ideenklau“ auch nachträglich mit Ansprüchen aus dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht vorgehen.

Prüfen Sie die Schutzfähigkeit Ihrer Idee. Mit Hilfe der gewerblichen Schutzrechte, die auf Ihrer eigenen individuellen Idee basieren, wie einer eingetragenen Marke oder einem eingetragenen Design, können Sie Ihre Rechte absichern und sich darüber hinaus auf dem Markt von anderen Mitbewerber*innen abheben.

Wichtig: Analyse der Schutzmöglichkeiten

Einem Ideendiebstahl durch mögliche Konkurrent*innen können Sie außerdem mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) vorbeugen. Mittels einer Geheimhaltungsvereinbarung verpflichten Sie mögliche Geschäftspartner dazu, über Ihr Geschäftsvorhaben Stillschweigen zu bewahren und sichern so ab, dass die geteilten Informationen geheim bleiben

Für die Vermarktung Ihres Angebots und zur Abgrenzung von Konkurrenzprodukten haben Sie sich einen besonderen Markennamen oder ein kreatives Logo überlegt. Damit haben Sie bereits einen äußerst wichtigen Meilenstein erreicht. Denn die Vorteile einer eingetragenen Marke liegen auf der Hand: Sie grenzen sich damit nicht nur von Wettbewerber*innen ab, Sie steigern Ihren Wiedererkennungswert und schaffen Vertrauen bei Ihren Kund*innen. Bevor Sie die Marke anmelden, gilt es allerdings zu prüfen, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist und ob Sie mit Ihrer potentiellen Marke nicht gegen bereits bestehende Marken verstoßen.

Eine Marke hat einen erheblichen Werbeeffekt, erfüllt aber auch eine Kommunikations- und Garantiefunktion.

Ihr originelles Produktdesign können Sie sich schützen lassen, in dem Sie es sich als Design für Deutschland oder auf europäischer Ebene als Geschmacksmuster eintragen lassen. Mit einem kreativen und individuellen Design heben Sie sich aus der Masse hervor. Und wenn Sie sich dieses auch noch schützen lassen, steigern Sie Ihren unternehmerischen Wert. Wichtig ist dabei, dass die Gestaltung neu ist und über die erforderliche Eigenart verfügt. Auch hier liegen die Vorteile darin, dass Sie allein über den Registereintrag verfügen und damit konkret gegen Nachahmer*innen vorgehen können.

Urheberrechte entstehen mit Schaffung des Werks, ohne Eintragung.

Als Urheber*in entscheiden allein Sie, wie und ob Ihr Werk veröffentlicht wird. Ihre Urheberrechte haben andere zu beachten. Fällt Ihnen auf, dass jemand Ihr Werk kopiert oder Eins-zu-eins veröffentlicht und sich möglicherweise auch noch als Urheber darstellt, so können Sie dagegen mit einer Abmahnung und insbesondere der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung vorgehen.

Gegen Urheberrechtsverletzungen sollten Sie zeitnah vorgehen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich Ihr Werk oder eine unberechtigte Kopie z.B. im Internet immer weiter verbreitet.

Als Künstler*in, Fotograf*in oder auch Designer*in verfügen Sie allein über die Urheberrechte an Ihren Werken. Sobald Sie Ihre Idee umgesetzt haben und daraus ein verkörpertes Werk, wie eine Fotografie, ein Buch, ein von Ihnen individuell formulierter Text oder auch ein kreatives Logo entstanden ist, gilt es, diese Werke urheberrechtlich zu schützen.

Im Gegensatz zu den Registerrechten, wie dem Markenrecht oder dem Designrecht, entsteht der Urheberrechtsschutz bereits mit der Entstehung des Werks. Einer Eintragung in ein Register bedarf es nicht.

Wehren Sie sich sofort gegen die unberechtigte Nutzung Ihres Werks.

Auf der anderen Seite ist es außerordentlich wichtig, dass Sie die Urheberrechte anderer beachten. Wenn Sie z.B. eine Webseite gestalten, dürfen Sie ohne Zustimmung des Urhebers keine Fotografien, Texte oder Grafiken verwenden. Sollte dem Urheber die Rechtverletzung auffallen, kann er Sie kostenpflichtig abmahnen und eine Unterlassungserklärung von Ihnen verlangen. Außerdem droht Ihnen die weitere Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen.

Sobald Sie mit Ihrer konkreten Geschäftsidee auf den Markt gehen, haben Sie mit Kund*innen und Geschäftspartner*innen zu tun. Verträge schaffen dabei Verbindlichkeit und strahlen Professionalität aus.

Schaffen Sie Sicherheit über Verträge.

Möchte ein/e Kund*in z.B. eine Fotografie oder ein von Ihnen individuell gestaltetes Logo auf der Webseite verwenden, können Sie die entsprechenden Nutzungsrechte vertraglich einräumen und bestimmen, in welchem Umfang Ihr Werk genutzt werden darf.

Eine sogenannte Nutzungsrechtsvereinbarung regelt genau, wie lange Ihr Werk unter welchen Bedingungen und auf welchen Veröffentlichungswegen (Internet, Flyer, Druck, Videos) genutzt werden darf. Gleichzeitig legen Sie Ihre finanziellen Konditionen vertraglich fest und Ihre Kundschaft weiß genau, wie und unter welchen Bedingungen sie Ihr Werk verwenden darf.

Eine Nutzungsrechtsvereinbarung ist für jede*n Kreativschaffende*n (mindestens) zu empfehlen!

Noch detaillierter können Sie Ihre Urheberrechte, Markenrecht oder Designrechte über entsprechende Lizenzverträge regeln. Sind Sie im Bereich der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung tätig, sollten Sie über entsprechende Verträge (Forschungsvertrag/Entwicklungsvertrag) insbesondere regeln, welche konkreten Dienstleistungen erbracht werden sollen, wie diese vergütet werden und welche Rechte an Auftraggeber übergehen oder bei dem/der Forscher*in verbleiben.

Für Marketingagenturen oder Werbeagenturen bietet es sich außerdem an, über einen Werbeagenturvertrag festzulegen, welche Leistungen im Rahmen von Marketingkampagnen oder Markenentwicklungen geschuldet und wie diese vergütet werden.

Gerade bei der Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen oder freien Mitarbeiter*innen können darüber hinaus Wettbewerbsverbote und auch Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen sowie Kundenschutzklauseln notwendig sein.

Bei der rechtlichen Beratung und Erstellung von Verträgen unterstütze ich Sie sehr gerne. Für ein erstes kostenloses Telefonat stehe ich Ihnen zur Verfügung.

In dem Gespräch können wir gemeinsam erörtern, welche rechtlichen Schritte notwendig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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Kontakt

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Rückruf-Formular. Das erste unverbindliche Gespräch zum Kennenlernen und zur ersten Einschätzung der rechtlichen Situation ist selbstverständlich kostenlos.

Über sämtliche Kosten informiere ich Sie vorab ganz transparent.

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